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Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Brandenburg

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Brandenburg

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.