Ein Wohnberechtigungsschein wird sowohl für den Bezug einer geförderten Mietwohnung als auch für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt erteilt.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von zwei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.
