Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bescheinigt, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu mieten. Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Wohnungen, die für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen sind. Der Wohnberechtigungsschein stellt sicher, dass diese Wohnungen an Haushalte vergeben werden, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Ein Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt für:
- den Bezug einer geförderten Mietwohnung
- für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von 2 Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.
