Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Sie finanziell, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Bürgergeld haben. Sie ist Teil der Sozialhilfe und soll Ihr Existenzminimum sichern.
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht arbeiten können. Die Unterstützung hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, weil Ihr Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Antragserfordernis, der Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird.
Voraussetzungen
Bitte melden Sie sich mit Ihrer BundID an, um den Antrag zu starten. Ihre persönlichen Daten werden in den Antrag übernommen und müssen nicht erneut eingegeben werden. Vor dem Versand ist eine erneute Authentifizierung zwingend erforderlich.
Hinweise
Der Onlinedienst kann lediglich mit der BundID genutzt werden.
Die Beantragung von auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist kostenlos.
Handlungsgrundlagen
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:
o noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben
o keine Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhalten
o keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten
o keine Grundleistungen für Asylsuchende erhalten
Zudem dürfen Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Wohngeld, Rente, Krankengeld und Elterngeld haben. Diese müssen zuerst (vorrangig) genutzt werden.
Bei der Entscheidung, ob Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, werden das Einkommen und Vermögen von Ihnen sowie den Familienmitgliedern, die in Ihrem Haushalt leben, berücksichtigt.
Die rechtliche Grundlage ist gemäß §§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) gegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html
Außerdem werden hier Angaben zu Rechtsbehelfen erfasst, die bei der Inanspruchnahme des Dienstes gelten und Angaben zur Genehmigungsfiktion.
Rechtsbehelfe
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:
o noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben
o keine Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhalten
o keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten
o keine Grundleistungen für Asylsuchende erhalten
Zudem dürfen Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Wohngeld, Rente, Krankengeld und Elterngeld haben. Diese müssen zuerst (vorrangig) genutzt werden.
Bei der Entscheidung, ob Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, werden das Einkommen und Vermögen von Ihnen sowie den Familienmitgliedern, die in Ihrem Haushalt leben, berücksichtigt.
Die rechtliche Grundlage ist gemäß §§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) gegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html
Außerdem werden hier Angaben zu Rechtsbehelfen erfasst, die bei der Inanspruchnahme des Dienstes gelten und Angaben zur Genehmigungsfiktion.
Fristen
Antragserfordernis, der Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ist individuell und kann unter Umständen mehrere Wochen dauern.
Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Nachweise schnellstmöglich und vollständig einreichen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Sie finanziell, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Bürgergeld haben. Sie ist Teil der Sozialhilfe und soll Ihr Existenzminimum sichern.
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht arbeiten können. Die Unterstützung hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, weil Ihr Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung oder Nachweis längere stationäre Unterbringung, Nachweis Erhalt Altersrente vor erreichen der Regelaltersgrenze, Nachweis Kind unter 15 Jahren ohne vorrangige Leistungen
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung aller Konten; beispielsweise Sparguthaben, Zulassungsbescheinigung Teil I, Lebensversicherungen
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe sowie Betriebs- und Heizkosten
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung,
- Nachweis über bestehende Versicherungen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ausgefüllte Checkliste und Sozialhilfeerklärung
- Die Checkliste und Sozialhilfeerklärung erhalten Sie auf Nachfrage, siehe Adresse und Kontakt
Voraussetzungen
- Sie leben und wohnen in Deutschland.
- Sie sind hilfebedürftig und entweder
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht oder
- haben Kinder unter 15 Jahren, die nicht durch eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf SGB II Leistungen haben oder
- befinden sich in stationäre Unterbringung für länger als 6 Monate.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
Hinweise
Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Sie von einer anderen Dienststelle als die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (EGH). Der Leistungsbescheid der EGH wird zentral vom Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek (W/EH) und der Bescheid über Sozialhilfleistungen vom zuständigen Sozialamt im Bezirk erlassen.
Die befristete volle Erwerbsminderung wird auf Ersuchen des Jobcenters oder eines Fachamtes Grundsicherung und Soziales durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000501308
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Fristen
- Sie erhalten die Leistung ab dem Tag des Bekanntwerdens des Anspruchs und der Hilfebedürftigkeit.
- Sie erhalten keine rückwirkenden Auszahlungen für Zeiträume vor der Antragstellung.
- Der Antrag wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
