Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen beziehungsweise das des Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Im Unterschied zu anderen Leistungen der Sozialhilfe wird von unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhalt gefordert, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Grundsicherung umfasst
- den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz
- die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal G und bei Krankheit, wenn eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Grundsicherung wird auch bei stationärer Unterbringung zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung gewährt.
