Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) können umfassen:
- Soziale Teilhabe: Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe), persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen), Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen, Beschäftigungstagesstätten, psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsbereich in einer "Werkstatt für behinderte Menschen", Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen, Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt.
- Teilhabe an Bildung: Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Agentur für Arbeit) gewährt.
- Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit dem für Sie zuständigen Teilhabefachdienst im Amt für Soziales auf und lassen Sie sich zur Teilhabeplanung beraten.
- Beantragen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe). Das können Sie online erledigen oder Sie reichen den Antrag schriftlich per Post ein.
- Falls Sie den Antrag online stellen wollen, starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.
- Der Teilhabefachdienst prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unterlagen fehlen, und um Ihren individuellen und bedarfsgerechten Teilhabebedarf zu ermittelten.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Teilhabefachdienst.
