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Sozialversicherung für künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen anmelden

Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.

Bundesrepublik Deutschland

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Künstlersozialkasse

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.