Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Wenn Sie Ihr Angebot anerkennen lassen, kann Ihre (pflegebedürftige) Kundschaft die Kosten dafür über die Pflegeversicherung abrechnen. Die Anerkennung stellt sicher, dass Ihre Angebote bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag nach Landesrecht in dem Bundesland, in dem das Angebot von Ihnen erbracht wird.
Beispiele für anerkennungsfähige Angebote finden Sie in der Rubrik "Hinweise".
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Keine
Keine
Handlungsgrundlagen
§ 5 Abs. 6 bzw. Abs. 7 Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP9/part/X
Rechtsbehelfe
§ 5 Abs. 6 bzw. Abs. 7 Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP9/part/X
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
etwa 10 Werktage
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Wenn Sie Ihr Angebot anerkennen lassen, kann Ihre (pflegebedürftige) Kundschaft die Kosten dafür über die Pflegeversicherung abrechnen. Die Anerkennung stellt sicher, dass Ihre Angebote bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag nach Landesrecht in dem Bundesland, in dem das Angebot von Ihnen erbracht wird.
Beispiele für anerkennungsfähige Angebote finden Sie in der Rubrik "Hinweise".
- Antrag
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis der Fachkraft/ Fachkräfte im Original
- Qualifikationsnachweis der Fachkraft/Fachkräfte
- Nachweis über Haftpflicht-/Unfallversicherungsschutz
- Konzeptionelle Durchführungs-Beschreibung
- Schulungscurriculum für Freiwillige oder Beschäftigte
- Liste der Helferinnen und Helfer und deren absolvierter Schulung
Voraussetzungen
Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sowie angestellte Haushaltshilfen gelten als anerkannt, wenn sie bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind.
Für alle übrigen Angebote gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Die Rechtsform des Trägers ist ein Verein, eine Körperschaft oder eine sonstige juristische Person mit Sitz in Hamburg.
- Sie senden Ihren Antrag schriftlich an die zuständige Stelle - sofern das Angebot in Hamburg erbracht und anerkannt werden soll
- Ihr Angebot ist auf Dauer angelegt und wird regelmäßig verlässlich erbracht (mindestens 1 Mal pro Monat an 11 Monaten pro Jahr).
- Sie können ein detailliertes Konzept zu Ihrem Angebot und dessen Qualitätssicherung darlegen, welches auch das Verhältnis von Ehrenamtlichen, Beschäftigten und zu betreuenden Personen berücksichtigt.
- Die Ehrenamtlichen oder Beschäftigten sind angebotsspezifisch geschult und werden regelmäßig fortgebildet. Die Schulungen umfassen mindestens 40 Unterrichtsstunden und decken auch Themen wie Krankheitsbilder, Kommunikation und Erste Hilfe ab.
- Eine bei Ihnen angestellte Fachkraft des Gesundheits- oder Sozialwesens übernimmt die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung und führt vor Erbringung des Angebotes Erstgespräche mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern.
- Sie haben einen ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
- Alle eingesetzten Personen können sich in deutscher Sprache verständigen und haben idealerweise eine gemeinsame Sprache mit den Leistungsberechtigten.
- Ehrenamtliche und Beschäftigte sind für die anfallenden Tätigkeiten persönlich und fachlich geeignet.
- Der Preis Ihres Angebots unterschreitet nicht die Preisobergrenze.
Hinweise
Insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag sind anerkennungsfähig:
- Gruppen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbarer Pflegepersonen im häuslichen Bereich
- Gruppen von ehrenamtlichen Pflegebegleiterinnen und -begleitern, die pflegenden Angehörigen und vergleichbaren Pflegepersonen eine in einer Organisation strukturierte beratende und emotionale Unterstützung bieten.
- Betreuungsgruppen, in denen Leistungsberechtigte regelmäßig stundenweise durch Ehrenamtliche betreut werden.
- Gemeinschaftsangebote für Leistungsberechtigte und deren Pflegepersonen, in denen die Leistungsberechtigten durch Ehrenamtliche betreut werden.
- Gesprächsgruppen für Leistungsberechtigte oder Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
- Hilfen im Haushalt, die in Verantwortung eines haus- oder familienpflegerischen Dienstes durch Beschäftigte erbracht werden.
- Familienentlastende Dienste für Kinder und Jugendliche mit Behinderung deren Angebot zu Hause oder in Gruppen erbracht wird.
- Einzelfallbetreuung durch Ehrenamtliche (Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer), die bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind
- Haushaltshilfe durch Personen, die zur Erbringung von Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen von den Leistungsberechtigten oder Angehörigen oder vergleichbaren Personen beschäftigt werden und die bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§ 45a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
§ 45b Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP1
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Fristen
Antragsfrist: Keine
Die Anerkennung wird befristet erteilt.
Bis jeweils Ende März müssen Sie einen Sachbericht für das Vorjahr abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
