Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen
Ihr Angebot muss als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt worden sein, damit Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung Kosten für dessen Betreuungs- oder Entlastungsleistungen erstattet bekommen können.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
