Wer in der ehemaligen DDR insgesamt mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert war und später durch ein Gericht rehabilitiert wurde, kann eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten. Dies ist die sogenannte Opferrente.
Die monatliche Zuwendung beträgt derzeit 417,00 EUR. Sie wird regelmäßig angepasst. Sie erhalten die Zuwendung ab dem Monat, der nach dem Monat Ihrer Antragstellung beginnt.
Sie können zum Beispiel die Zuwendung erhalten, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Opfer des Regimes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED), die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig aus politischen Gründen inhaftiert waren
- Opfer des SED-Regimes, die in der ehemaligen DDR aus politischen oder sonst sachfremden Gründen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen oder in einem Heim für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren.
Wegen der rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung müssen Sie durch ein Gericht rehabilitiert worden sein.
Die Zuwendung ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
