Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu Freiheitsentzug verurteilt wurde und infolge des Freiheitsentzuges einen Gesundheitsschaden erlitten hat, erhält Versorgung. Versorgung erhält auch, wer durch eine hoheitliche Massnahme einer behördlichen Stelle der ehemaligen DDR einen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenn diese Massnahme mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist.
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Bremen, Stadt
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