Die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung können natürliche oder juristische Personen (Vereine, Unternehmen) bei der Stiftungsaufsicht beantragen.
Die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung können natürliche oder juristische Personen (Vereine, Unternehmen) bei der Stiftungsaufsicht beantragen.