Ihnen liegt keine Selbstauskunft Ihrer Neukundin oder Ihres Neukundens für den Common Reporting Standard vor? Nach Fristablauf sind Sie als meldepflichtiges Finanzinstitut verpflichtet, das Fehlen der Selbstauskunft zu melden.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
28.03.2022