Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.02.2021