Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium der Finanzen und für Europa
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.04.2020