Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind 4.260 EUR im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240,00 EUR je Kind und Jahr.
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Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (s. Links).
- Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Kinder") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
Anderenfalls kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden, zum Beispiel wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht wünschen.
Den Anträgen zur Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (entweder Lohnsteuerermäßigungsantrag beziehungsweise in der Einkommensteuererklärung) ist die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) beizufügen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Entfallen diese, ist dies dem Finanzamt umgehend anzuzeigen. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an das Finanzamt.
Voraussetzungen
- Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld haben.
- Das Kind ist bei Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet. Ihnen steht der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für dieses Kind zu. Dies gilt für ein leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Stiefkind oder Enkelkind.
- Es besteht keine Haushaltsgemeinschaft und gemeinsame Wirtschaftsführung mit einer anderen volljährigen Person, für die Sie keinen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben.
- Wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird die Steuerklasse im Folgemonat automatisiert in die Steuerklasse I geändert. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, können Sie den Entlastungsbetrag beantragen.
Hinweise
- In der Steuerklasse II erhalten Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 4.260 nur für ein Kind, auch wenn Sie mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben. Beantragen Sie die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von EUR 240,00 für das zweite und jedes weitere Kind deshalb gesondert.
- Wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wird oder Sie das nicht möchten, können Sie ihn auch später geltend machen. Dazu geben Sie ihn einfach in Ihrer Einkommensteuererklärung an.
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich als Hamburger Bürgerin oder Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden
- Zur Änderung Ihrer Personenstandsdaten im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) wenden Sie sich an die Meldeämter.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§ 24 b Einkommensteuergesetz (EStG)
www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
§ 38 b Einkommensteuergesetz (EStG)
www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
Rechtsbehelfe
Einspruch
Fristen
Die Steuerklasse II wird mit Beginn des Monats berücksichtigt, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert.
Teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mit, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
