Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie mit der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Das gilt auch, wenn nur eine Person von Ihnen Arbeitslohn erhält.
Alternativ können Sie gemeinsam eine andere Steuerklassenkombination beantragen, zum Beispiel III und V oder die Steuerklasse IV mit Faktor.
Sie können auch die ungünstigere Steuerklasse I beantragen, wenn Ihre Arbeitgeber nicht über Ihren geänderten Familienstand informiert werden sollen. Alternativ können Sie eine Sperre für den Abruf Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beantragen. Dann wird Ihr Arbeitslohn automatisch nach der Steuerklasse VI versteuert.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten (s. Links).
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:
- Nachweis über die Eheschließung, zum Beispiel die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde.
Voraussetzungen
- Sie, als Eheleute, sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Das ist der Fall, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie leben nicht dauerhaft getrennt.
Hinweise
Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
Zur Änderung Ihrer Personenstandsdaten im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) wenden Sie sich an das zuständie Meldeamt.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können Sie in Deutschland keine neue Lebenspartnerschaften mehr begründeen.
Als gleichgeschlechtliches Paar können Sie seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft können Sie in der bisherigen Form fortsetzen oder in eine Ehe umwandeln.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§ 39 e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
Rechtsbehelfe
Einspruch
Fristen
- Wenn Sie geheiratet haben, werden Sie automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Diese automatische Änderung ist ab dem ersten Tag des Monats Ihrer Eheschließung wirksam.
- Eine Änderung der Steuerklasse wird ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt, wirksam. Sie können die Steuerklasse nicht rückwirkend ändern.
- Wenn eine Änderung der Steuerklasse oder die Anwendung des Faktorverfahrens bei der Steuerklasse IV noch im laufenden Kalenderjahr wirksam werden soll, müssen Sie den Antrag spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Jahres stellen.
Bearbeitungsdauer
keine
