Sie haben beim beim Hamburg Service vor Ort Ihren Austritt aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft, die in Deutschland Steuern erhebt, erklärt? Das hat Auswirkungen auf Ihren Lohnsteuerabzug.
Sie sind nicht mehr verpflichtet, Kirchensteuern zu zahlen.
Ihr Kirchenaustritt wird automatisch in Ihren elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keinen Nachweis vorlegen.
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Hamburg
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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