Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
- die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr:
- 700 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
- 1.400 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h.:
- jährlich maximal 70,00 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
- jährlich maximal 140,00 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
- Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit.
- Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
- Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse -, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.
