Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
- einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- bei Auflösung einer Körperschaft
- bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrens steht der Vordruck im Internet zum Download bereit.
