Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn steuerlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
Ihnen stehen zwei Wege zur Verfügung, Ihren Hund steuerlich anzumelden: durch die Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister oder durch die Anmeldung beim Finanzamt.
1. Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister
- Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde (Hunderegister) anzumelden. Das können Sie online, schriftlich per Post oder telefonisch erledigen (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
- Die Anmeldung eines Hundes beim Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Sie müssen Ihren Hund dann nicht mehr zusätzlich beim Finanzamt steuerlich anmelden.
- Die Anmeldung können Sie elektronisch mithilfe der Steuer-Onlineplattform ELSTER oder schriftlich per Post mithilfe des Formulars „Anmeldung eines Hundes“ vornehmen.
- Wenn Sie Ihren Hund direkt beim Finanzamt anmelden, müssen Sie Ihren Hund zusätzlich auch beim Hunderegister anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
Wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie nach ca. 4 Wochen unaufgefordert einen Bescheid von Ihrem Finanzamt. Die Verpflichtung, dass Ihr Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 01.01.2024 weggefallen. Es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben.
