Sie sind verpflichtet, Ihren Hund steuerlich abzumelden, wenn:
- Sie den Hund nicht mehr halten oder
- Sie mit dem Hund aus der Stadt Bremen wegziehen.
Ziehen Sie aus der Stadt Bremen in eine andere Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund in der Stadt Bremen abmelden. Informieren Sie sich bei der neuen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht.
Falls Sie innerhalb der Stadt Bremen umgezogen sind, ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall teilen Sie aber bitte der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen formlos Ihre neue Adresse mit.
