Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg beim Hunderegister anmelden. Die dort erfassten Daten werden automatisiert an die zuständige Stelle (das Finanzamt) übermittelt und die Festsetzung der Hundesteuer wird eingeleitet.
Vor allem wenn Sie eine Befreiung, Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer beantragen möchten, können Sie Ihren Hund zusätzlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Wenn Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege oder Verwahrung nehmen, gelten Sie nicht als dessen Halterin oder Halter und müssen keine Hundesteuer bezahlen.
Wenn Sie Ihren Hund in Hamburg angemeldet haben und Hundesteuer für ihn zahlen, müssen Sie ihn abmelden, wenn
- Sie den Hund veräußert haben,
- der Hund abhandengekommen ist,
- der Hund gestorben ist oder
- Sie aus Hamburg fortziehen.
Die zuständige Stelle setzt die Hundesteuer fest.
