Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage wird die Vermögensbildung des Arbeitnehmers durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Dies sind Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform (z.B. Wertpapier-Sparvertrag oder auch Bausparvertrag) anlegt.
Die Sparzulage beträgt 9 % (bei einem Bausparvertrag oder der unmittelbaren Verwendung der VL zum Wohnungsbau) bzw. 20 % (beim sogenannten „Beteiligungssparen“) des Betrages der VL.
Bei Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z.B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparvertrag) werden die Zulagen nebeneinander gewährt.
