InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Nürnberg (Stadt), Bayern

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Region ändern
Jetzt online erledigen

Weitere Informationen

Herausgeber

Bayern

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum