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Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden

Wenn eine Person während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod in seinem Sterberegister. Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutsch…

Rheinland-Pfalz

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