Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung eines Leichnams und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte.
Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung eines Leichnams und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte.