Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Erdbestattung ist die Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer Grabstätte.
Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Erdbestattung ist die Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer Grabstätte.