Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.07.2022