Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption. Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind. Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
- Nutzen Sie dafür das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats in der Abteilung S des LEA (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). Wählen Sie dort den Betreff "Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“.
3. Wenn Sie die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
