Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Hatten Sie vor dem 01.01.2024 bereits einen Einbürgerungsantrag in Ihrem Wohnbezirk gestellt? Dann ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Landesamt für Einwanderung (LEA) weiterbearbeitet.
- Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Quick-Check. Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Online-Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien, um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist sehr umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bedenken Sie, dass die Gebühr auch bei Ablehnung des Antrags voll entrichtet werden muss.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
