Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Sportstätten, die Sportvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Sportstätten, die Sportvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.