Wer Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden will oder über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gewerblich beraten will, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wer Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden will oder über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gewerblich beraten will, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.