Sie benötigen einen gültigen Pflanzenschutz- Sachkundenachweis, wenn Sie
- Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden,
- gewerblich über den Pflanzenschutz beraten, (hierunter fällt beispielsweise auch die Beratung zum Einsatz von Nützlingen)
- Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, oder
- Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, (auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten , d. h. private Verkäufe über Internetplattformen)
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung über den Pflanzenschutz,
- Abgabe (Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie den Sachkundenachweis nach Abschluss Ihrer Ausbildung bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst (in Berlin beim Pflanzenschutzamt). Einzelheiten zu den Ausbildungen finden Sie im Abschnitt „Voraussetzungen“.
- Nutzen Sie bitte das online Verfahren. Wenn Sie keine Möglichkeiten zur Nutzung des Online-Verfahrens haben, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden ein Bescheid und ein Gebührenbescheid (Rechnung) an die jeweils angegebene Anschrift versandt.
- Nach Zahlungseingang wird die Sachkundenachweiskarte an die Anschrift des Antragstellers/der Antragsteller*in gesandt.
