Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
Betreiber einer nicht amtlichen Versuchseinrichtung, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können einen Antrag auf amtliche Anerkennung stellen
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.09.2020