Wenn Sie Pflanzen oder Pflanzenteile (Beeren, Blüten et cetera) sowie wie Pilze gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, im Wald im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde und der Erlaubnis der beziehungsweise des jeweiligen Waldbesitzenden.
Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
