Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Es darf nur für erlaubtes Glücksspiel geworben werden.
Auch Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen Einschränkungen:
- Glücksspielwerbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
- In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
- Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen darf auf dem übertragenden Kanal keine Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt werden.
