Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
