Wenn der Verdacht besteht oder feststeht, dass Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, kann nach pflichtgemäßem Ermessen eine Verwarnung ausgesprochen oder Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden.
Wenn der Verdacht besteht oder feststeht, dass Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, kann nach pflichtgemäßem Ermessen eine Verwarnung ausgesprochen oder Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden.