- Möchten Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen (z.B. Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) umgehen und/oder diese erwerben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang besuchen, in dem die Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen vermittelt wird. Um an diesem Lehrgang teilzunehmen, benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV).
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG erteilt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme möglich)
Hinweise
Keine
Ca. 40 Euro
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Widerspruch gegen die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder den Antrag online stellen und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
Ca. 6-8 Wochen
