Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie an Silvester und Neujahr (31.12. und 1.1.) Pyrotechnik der Kategorie F2, wie zum Beispiel Silvesterfeuerwerk, ohne Genehmigung nutzen.
An anderen Tagen ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins erlaubt.
Für Hamburg gilt: Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg ist das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 nicht genehmigungsfähig. Sie können einen Antrag zwar stellen. Dieser wird aber in jedem Fall abgelehnt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Voraussetzungen
Sie können für das Abrennen eines Kleinfeuerwerks außerhalb des Jahreswechsels in Hamburg grundsätzlich keine Genehmigung erhalten.
Hinweise
Unter Berücksichtigung der Wohndichte ist das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 in Hamburg nicht genehmigungsfähig. Sie können zwar einen Antrag stellen. Dieser wird aber in jedem Fall abgelehnt.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 wird in Hamburg nicht genehmigt. Sie können eine Genehmigung beantragen. Ihr Antrag wird aber in jedem Fall abgelehnt.
- Sie können die Ausnahme für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) schriftlich beantragen.
- Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel höchstens 14 Tage.
