Sie möchten als Privatperson ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels steigen lassen? Dann benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.