In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.
In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.