Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Änderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.