Online-Pokerspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie Online-Pokerspiele durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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