Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.
