Wenn Sie eine Lotterie oder Tombola veranstalten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für lokale oder regionale Kleinlotterien wurde eine "Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen"erlassen.
Beachte: Gemäß der aktuellen Fassung der Allgemeinverfügung muss die Veranstaltung Kleiner Lotterien bzw. von Ausspielungen, die unter diese Allgemeinverfügung fallen und deren Spielkapital 10.000,- Euro nicht übersteigt, nicht mehr beim LABO angezeigt werden. Bei Unklarheiten ist das LABO vor Durchführung der geplanten Veranstaltung zu kontaktieren. Die fehlende Anzeigepflicht der Veranstaltung entbindet nicht von den steuerrechtlichen Verpflichtungen und der Erstellung einer Abrechnung, die dem LABO nur auf Verlangen vorzulegen ist.
Der Erlaubnisantrag bzw. die Anzeige einer Veranstaltung kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Anzeige über die Veranstaltung eines Glücksspiels (Kleine Lotterien und Ausspielungen)
(unter "Formulare") - Name und Anschrift des Veranstalters
- Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose
- Lospreis
- Art der Gewinnermittlung
- Gewinnplan
Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe - Mit der Durchführung der Veranstaltung wird jemand beauftragt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Beauftragten - Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Empfänger des Reinertrages
Voraussetzungen
- Der Veranstalter erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz.
Nachweis durch Freistellungsbescheid. - Mit der Veranstaltung werden keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
- Der Reinertrag kommt gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute.
- Ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Spielplan wird vorgelegt.
Hierzu zählt auch die Gewinnliste.
Private Tombolen sind in der Regel von der Gebühr befreit.
Bearbeitungsdauer
drei Wochen
