Eine Fundsache im Wert von mindestens 10 Euro müssen Sie unverzüglich abgeben. Wenn Sie möchten, werden Ihre Personalien aufgeschrieben.
Sie können eine Belohnung für das Finden und Abgeben des Gegenstandes einfordern, wenn dieser erfolgreich an den Besitzer zurückgegeben wurde.
Sie können den Gegenstand zurückfordern, wenn er nach einer Frist von 6 Monaten nicht von Besitzer abgeholt wurde.
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Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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