Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob der vermisste Gegenstand dort abgegeben wurde.
Sie können Ihre Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Wenn Sie die Kosten übernehmen, kann Ihnen Ihre Fundsache zugeschickt werden, sofern sie nicht zu groß oder zu schwer ist.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Hinweise
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da dies “Massenartikel“ sind und nicht einzeln für die Online-Fundsuche aufbereitet werden.
Geldbörsen, Fundsachen mit Dokumenten
Sofern sich in den Fundgegenständen Personaldokumente befinden, werden Sie als vermutlicher Eigentümer von uns persönlich angeschrieben.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Personalausweise aus dem In- und Ausland, Reisepässe aus dem In- und Ausland, Führerscheine aus dem In- und Ausland, Fahrzeugpapiere, aber auch Gesundheits-, und EC-Karten und alle anderen Kundenkarten.
Es fallen keine Kosten an
Verfahrensablauf
- Sie erkundigen sich persönlich, per E-Mail oder telefonisch bei der zuständige Stelle, ob Ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde. Möglicherweise haben Sie bereits schriftlich von der zuständigen Stelle erfahren, dass der verlorene Gegenstand dort abgegeben wurde.
- Sie suchen die zuständige Stelle persönlich auf.
- Sie beschreiben die Fundsache genau und weisen nach Möglichkeit Ihr Eigentum an der Fundsache nach.
- Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihr Anliegen.
- Sie weisen sich aus.
- Sie zahlen die Verwahrgebühr.
- Sie erhalten Ihr Eigentum zurück.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob der vermisste Gegenstand dort abgegeben wurde.
Sie können Ihre Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Wenn Sie die Kosten übernehmen, kann Ihnen Ihre Fundsache zugeschickt werden, sofern sie nicht zu groß oder zu schwer ist.
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (gültiges Ausweisdokument)
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufverträge, Kartons mit Aufklebern der Serien- oder IMEI-Nummer, bei Schlüsseln: Zweitschlüssel
- bei Verlust eines Mobiltelefons zusätzlich: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (Diese finden Sie in den Kaufunterlagen. Aufgrund der Vielzahl an verlorenen Mobiltelefonen genügt die PIN allein nicht.)
- bei Abholung durch eine andere bevollmächtigte Person: eine Vollmacht, Ausweiskopie des Eigentümers, gültiges Ausweisdokument der abholenden Person
- falls vorhanden: das Benachrichtigungsschreiben der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie haben etwas verloren und es wurde bei der zuständigen Stelle abgegeben.
- Sie können Ihr Eigentum an der Fundsache nachweisen.
Hinweise
Wenden Sie sich persönlich an die zuständige Stelle, wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben. Für einen Eigentumsnachweis müssen Sie einen gleichen zweiten Schlüssel vorlegen.
Wenn Sie Ihr Mobiltelefon oder ein anderes mobiles Geräte verloren haben, müssen Sie Ihr Eigentum nachweisen (Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer beziehungsweise die IMEI-Nummer oder SIM-Kartennummer aufgeführt ist (zum Beispiel Kaufvertrag, Karton oder Providervertrag). Die persönliche PIN ist aufgrund der Masse an mobilen Geräten nicht ausreichend.
Wenn Ihr Fahrrad verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, machen Sie Angaben zu Fabrikat, Farbe und nennen Sie unbedingt die Rahmennummer .
Fahrräder werden frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei an die zuständige Stelle übergeben. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Gefundene Dokumente können Sie nicht bei der zuständigen Stelle abholen. Diese werden an die ausstellenden Stellen (zum Beispiel andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen) geschickt.
Wenden Sie sich persönlich an die zuständige Stelle, wenn es um Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhe, Brillen, Schirme und Kleidung geht. Dies sind “Massenartikel“.
Sollten Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zahlen. Bringen Sie die Unterlagen der Polizei mit. Dort sind alle relevanten Daten zum Ausstellen der Versicherungsbescheinigung enthalten.
Es fallen Verwahrgebühren in folgender Höhe an:
- Geldbörsen, Schlüssel, "Massenartikel": 12,00 EUR
- ab 4. Monat: ebenfalls 12,00 EUR
- Handys, elektronische Artikel, Schmuck 20,00 EUR
- ab 4. Monat: 25,00 EUR
- Fahrräder, Kinderwagen, sperriges Gut: 25,00 EUR
- ab 4. Monat: 30,00 EUR
- Wünschen Sie einen Versand, wird zusätzlich zur Verwahrgebühr eine Versandkostenpauschale in Höhe von 9,00 € erhoben.
Handlungsgrundlagen
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377
Rechtsbehelfe
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fristen
- Fundsachen aus U-Bahnen und Bussen der Hamburger Hochbahn werden für 2 Monate aufbewahrt.
- Schlüsselfunde werden für den laufenden Monat + 2 zusätzliche Monate aufbewahrt.
- Alle anderen Fundsachen werden für bis zu 6 Monate aufbewahrt.
- Die Aufbewahrungsfrist startet mit der Verarbeitung des Funddatums in der entsprechenden Lagerhaltungssoftware der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Die Herausgabe einer Fundsache nimmt normalerweise 5 - 10 Minuten in Anspruch.
