Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, oder für wesentliche Änderungen dieser Lager benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, oder für wesentliche Änderungen dieser Lager benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.